Durch frühzeitige Planung der Schutzmaßnahmen sowie durch Berücksichtigungen bei der Ausschreibung wird erreicht:
                        
                        - Minimierung der Gefährdung für alle am Bau Tätigen
 
                        - Vermeidung von Störungen im Bauablauf
 
                        - Erhöhung der Qualität der geleisteten Arbeit
 
                        - Kostenersparnis bei gemeinsam genutzten Einrichtungen
 
                        
                        Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination verlangt eine besondere Zusatzausbildung,
                        Unabhängigkeit und Kompetenz des Koordinators.
                        Wir bieten Ihnen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination:
                        
                        - Analyse der Planungsunterlagen auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekten mit Aufzeigen von  Lösungsmöglichkeiten
 
                        - Integration von sicherheitstechnischen Belangen in Ausschreibungstexten und Bauordnung
 
                        - Ausarbeitung des Si-Ge-Planes aufgrund der vorgenommenen Analyse
 
                        - Erstellung einer Baustellenordnung und der Vorankündigung nach § 2 Abs. 2  BaustellV
 
                        - Koordinierung der allgemeinen Grundsätze nach $4 Arbeitschutzgesetz bei der Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens
 
                        - Beratung bei der Erstellung des Bauablaufplanes
 
                        - Beratung bei der Planung der Notfallorganisation und der Baustelleneinrichtung für die Baustelle
 
                        - Beratung bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes  und eines Umweltschutzkonzeptes der Baustelle
 
                        - Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
 
                        - Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Mängeln
 
                        - Ansprechpartner für Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
 
                        - Dokumentation von festgestellten Mängeln, veranlassten Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorgängen
 
                        - Erstellung der Unterlage nach § 2 Abs. 3 BaustellV